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Namen - Liste Stammbaum JOHN
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Abschrift aus   " ALT - TÄTSCHNER GEMEINDEBOTE  "

November / Dezember 1929 Nr.: 38

 

Das Geschlecht JOHN

 

Von Emil NEDER, Höflitz

 

Ist eines der am meisten vertretenen im politischen Bezirk Tetschen, denn es zählt derzeit 325 Familien mit mehr als 1000 Angehörigen. Parteien namens JOHN wohnen in den Gerichtsbezirken Tetschen 280, Bensen 27, Kamnitz  18. Für ihre Uransässigkeit in der Gegend zeugen außer der ansehnlichen Verbreitung in 62 Ortschaften: Tetschner Bezierk 41, Bensen 13, Kamnitzer 8, auch die Namen Jonsdorf und Johnsbach. John oder Jon bedeutet eine Abkürzung von Johann, wie dies aus Jon von Michelsberg, Jon von Wartenberg usw. ersichtlich ist. Neben Jon sind auch zahlreiche andere Kurz= oder Koseformen im 14. Jahrhunderte zu Familiennamen verwendet worden, auf die ich hier aber nicht eingehen will.

            Der älteste urkundlich erreichbare Vertreter des Geschlechtes und Ahnherr der meisten jetzt lebenden Johnfamilien unseres Gaues, Antonius JOHN, jedenfalls ein Altstädter, erwarb 1538 den Freihof Slawigt bei Krischwitz, den seine Nachkommen 136 Jahre, bis 1675 bewirtschafteten. Er dürfte um 1510 geboren und 1565 gestorben sein. Seine zweimalige Verehelichung ist aus einemVertrage zu ersehen, den Antonius JOHN Donnerstag nach Hillary 1561 mit dem Bauer Klement PEHE in Königswald geschlossen hat und worin es heißt: daß sie sich beiderseits wegen des Anteiles  so Elisabeth KLEMENT, PEHEs verstorbenem Eheweib, Antonius JOHNs Stieftochter, auf dem Gute das Hansel LERCHEN zu Gomplitz zu fordern gehabt. Es soll genannter Antonius JOHN berührten PEHE für solch seines Weibers seligen Erbfall geben und erlegen 50 kleine Schock uff Tageszeiten wie folgt: gibt ihm alsobald 5 kl. Schock, als uf nächst künftige Martini des 1561 Jahres anzusahen. Auch dieweil 2 Meidlein genannte Elisabeth Hinterlassen, soll berührter Klement PEHE denselben Kindern damit sie in ihren mündigen Jahren, solche 50 Schock zu bekommen wissen, uff seinen Gütern zu Königswald genugsam verschreiben lassen. Dienstag nach Judita 1568 leistet dann auch Klement PÖHE wegen des richtigen Empfangs ,,aller Gerechtigkeiten so er ufn schlawigt zu fordern gehabt", einen Verzicht.

            Das erste Weib des Antonius JOHN, Berta, die Schlawigfrau, ist wohl um 1550 gestorben; öfter wird die zweite, Gerle, erwähnt. 1557 Freitag nach Maria Heimsuchung bekennt die Peter RICHTERin zu Pirna, sie sei der Schlawigfrau Gerle vor Leinwand 37 Schock Groschen schuldig und will diese auf Termine bezahlen, und zwar an Laurenti 4 Schock, dann jedesmal 5 Schock. Die Abrechnung aber zeigt, daß die Pirnaer Händlerin die Forderung früher bezahlte als die Abmachung lautete. Diese "Gerle" muß eine resolute Frau gewesen sein; 1560 verklagt sie auch den Tetschner Bürger Donat SCHÖNNICKEL, der ihr 18 Taler schuldete. 1559 war Antonius JOHN unter den Zeugen beim Verkauf des Politzer Weinberges. Der Besitzer des PAPERT - Gutes, Bartel SCHADE bestädigt 1557, sein Weib habe nach ihres Vaters Tot alle Erbgelder empfangen welche dieser auf dem Schlawig zu fordern hatte. Ähnliches erfährt man von VEIT Michel zu Malitschen 1547, dann in Auscha 1568 und vier anderen. In diesen Fällen handelt es sich um Zahlungen, die Antonius JOHN 1538 übernehmen mußte, also nicht Familienangehörige betreffen.

* *

Antonius JOHN hinterließ drei Söhne und sieben Töchter. Die Witwe Gerle verehelichte sich nochmals mit Georg DEUTSCH, bis 1575 der inzwischen großjährig gewordene Thomas JOHN das väterliche Gut Schlawig übernehmen konnte.

            Der älteste Sohn Valentin JOHN erscheint als Bauer in Altstadt. Ich erwähne das in Altstadt  eine zweite John Familie lebt, nämlich Matz JOHN, ein Bruder des Antonius, vermutlich im Stammhause aller JOHN um Tetschen. Es kann aber erst bei der fortschreitenden Erforschung der dortigen Bauerngeschlechter zutage treten, welchen Hof die JOHN in Altstadt besessen haben; vorläufig kann ich nur die bloßen Namen nennen.

            Der andere Sohn Antonius JOHNs war Georg JOHN; vielleicht personengleich mit dem, der 1578 Montag nach Prokopi 6 Schok 5 Groschen aus der Konkursmasse des Veit KELLNER zugewiesen bekam. Er wohnte in Tetschen, wird jedoch auch Gregor JOHN genannt. Dies macht die Verwandtschaft unsicher, weshalb die Aufklärung einstweilen dem Zufall überlassen bleibt.. Beide Brüder leisten den Thomas JOHN Samstag am Tage Viti 1577 nachstehenden Verzicht: Hawel KEMTER, Valten und Georg JOHN, Gebrüdere haben samtlichen und jeder insonderheit alle ihres berechtigten Zustandes an Vater und Mutterteil, so sie auf dem Gute Slawigt, so Thomas JOHN, ihr Schwager und Bruder im Besitz hält, zu fordern gehabt, eine rechtmäßige und dieser Kron Beheim üblichen Brauchwirkliche Verzicht getan, bekannt und ausgesagt, daß sie alle zustehende väterliche und mütterliche Gerechtigkeit von Thomas JOHNen ihrem Schwager und Bruder zum Guten Dank vollständig bekommen und empfangen. Derowegen sie ihre Erben und Erbnehmer an genannten Gute Schlawit hinforder nichts mehr fordern noch jemand itzo oder künftiger Zeit zu fordern gestatten.

            Die Tochter Barbara, verehelicht mit dem Altstädter Landwirte Hawel KEMTZER, läßt am Tage Johanni 1576 und, wie oben mitgeteilt, Samstag am Tage Viti durch ihren Mann erklären sie hätte das Erbteil vollständig bekommen. Am Tage Vititationis Maria 1581 jedoch schreiben die Tetschner Spitalherrn Görge VATER und Donat VIEBIG , daß sie von Habel KEMTZERn wegen seines Weibes Barbara eine Forderung abverkauft, die ihnen nunmehr gedachter Thomas JOHN bezahlt.

            Die zweite Tochter Gertraut heiratete den Bauer Bartel SCHOLZ in der bylau ( jetzt BIELA). Ihr Erbverzicht datiert vom Sonntage Okuli 1577.

            Die dritte Regina wurde die Frau des Tetschner Bürgers und Schneiders Jakob KLEIN in der Fleischgasse. Sie kann erst nach dem Quartal Michaeli 1575, an dem Jakob KLEIN das Meisterrecht erwarb, geheiratet haben. Bei dem Sonntag nach Kantate 1577 dem Thomas JOHN abgegebenen Erbverzicht nennen sich KLEIN und JOHN Schwager.

            Die vierte der Schwestern, Agneta kam nach Wernstadt. Sonntag am Tage Laurentie 1578 hat Urban NEUMANN von Wehrstadtel dem Thomas JOHNen aller zustehenden Gerechtigkeit so sein Weib Agneta nach dieser Kron Beheim erblichen Brauch wirkliche Verzicht getan; bekennt und ausgesagt, daß er solche seines Weibes Gerechtigkeit von Thomas JOHN zu guten Dank vollkömmlich empfangen.

            Die fünfte, namens Dorothea, war wohl die älteste, weil sie 1581 bereits zwei erwachsene Söhne besaß, also vor 1560 geheiratet haben wird.

Wortlaut der Urkunde:  Paul und Martin SCHICHE Gebrüdern von Kulmen, haben wegen aller ihrer anfallenden mütterlichen Gerechtigkeit, so sie nach ihrer Mutter Dorothea seligen auf dem Schlawig oder auf Thomas JOHNen Gute, daselbst, stehen und zu fordern gehabt, gedachten JOHNen eine rechtmäßige wirkliche Verzicht getan, bekennt und ausgesagt, daß sie gemelte Gerechtigkeit von ebengenannten JOHNen, recht, wohl und vollständig empfangen und gänzlich vergnügt sein. Wollen derwegen hinfüro nichts mehr fordern, noch jemanden von ihretwegen solches zu tun gestatten, jetzt und in künftigen ewigen Zeiten

28. März 1581

            Von den anderen Zwei Schwestern sind die Namen nicht erwähnt, wohl aber deren Ehegatten. Am 20 Jänner 1580 bestätigt Christoph FRITSCHE in Vormundschaft für sein Weib den Empfang ihres Erbes von Thomas JOHN. Wohnort nicht bekannt.

            Für die siebende verheiratet mit Georg WINDERLICH - damit dürfte der Uferbauer gemeint sein - urkunden am Tage Matthias 1580 anstatt des verstorbenen Ehepaares der Sohn Donat WINTRICH und am Tage Gregori 1580 die Tochter Klare WINDERLICH. Beide bezeichnen Thomas JOHN als Vetter d.h. Onkel, mit den Worten "einen wirklichen Verzicht getan, bekennt und ausgesagt, daß sie solche ihre Gerechtigkeit von Thomas JOHNen, ihrem Vetter zu gutem Danke vollständig bekommen".

Die Fortsetzung trage ich gelegentlich einmal nach           .           Emil NEDER, Höflitz

 

Abschrift aus   " ALT - TÄTSCHNER GEMEINDEBOTE  "

Januar / Februar 1930 Nr.: 39

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Kauf um das Gut SLAWIGT

 

Adam SEEHÄCKEL II kauft von seinem Vater Adam SEEHÄCKEL I 1614 um 500 Schock Groschen. 1657 kauft das Gut Jonas SEEHÄCKEL, der es wieder seinem Schwiegersohne Christof JOHN Verkauft im Jahre 1683 um 350 Schock.

            Im Namen der Allerheiligsten unzertrennlichen Dreifaltigkeit,Amen

            Kund und zu Wissen sei Jedermänniglichen Sonderlichen, wovon welchen, daß unter gesetzten Dato zwischen Ihro Gnad. Der Hoch und Wohlgeborenen Frauen Frauen Maria Franziska Emerentiana des heiligen römischen Reichsgräfin von THUN, geborenen Reichsgräfin von LODRON am "einem" dann den Christof John auf Slawigt, anderen Theiles nachfolgender wahrer  und aufrichtiger Contrakt umb das Gut Schlawigt genann, abgeredet, getroffen und geschlossen worden. Es verkauft nämlich obgedachter Christof JOHN hoch amt. Ihres hoch Gräfl. Gnaden, dero Erben, Erbnehmern und Nachkommen wie Gut, Haus und Hof Schlawigt, wie selbst alles steht und liegt, samt allen ein u. zugehörigen Aeckern, Wiesen, Auen, Feldern Büschen und Obstbäumen mit aller und jeder Gerechtigkeit u. Appertinentien, wie dieselben immer den Namen haben, nichts ausgeschlossen, in Maß und Weise, wie es bis dato Posetirt worden, welches MALZHESCHENs in der Altstadt, Mathes WINDRICHs aufn Ufergüttern und Kolmer Feldern in seiner Vereinigung Innen liegt nichts davon vorbehalten mit sammt dabei Uiberlassung zweier Pferde, zweier Kühe, ein Wagen sambt hinter und Vorder Wagen, ein Pflug mit Schar u. Säg, ein Ruhrhaken mit dem Schaar, ein paar Eggen, eine Binde Ketten, eine Axt, eine Rodehaue, einen kupfernen Ofentopf, vier große, ein kleines Glasfenster in der Stuben, vier Hühner und ein Hahn und dieses alles umb ein Tausend Schock Meißnisch, eines per Siebenzig Kreuzer gerechnet, dergestalt zu bezahlen, erstlichen Verkäufern Christof JOHNen einen in diesem Gute bezahlte Vierhundert Schock, dann und zweihundert fünf und dreißig Schock, zwölf Groschen Erbgeldern.

           Bei Vollziehung dieses Kaufes in Summe Sechshundert fünf und dreißig Schock zwölf klingende Groschen bar zu erlegen, hernach die übrigen und nach neuertagten dreihundert vier und sechzig Schock acht und vierzig klingende Groschen Erbgelder Jährlich mit zwölf Schocken acht und vierzig klingender Groschen zahlen wollen. Vormund Hans JOHN aus Falkendorf namentlichen Erben Einundneunzig Schock zwölf kleine Groschen, Adam JOHN Ein und neunzig Schock zwölf klingende Groschen, Christof JOHN, Verkäufer, Ein und neunzig Schock zwölf klingende Groschen, und Hansen HEINRICHS zu Hopfengarten namentlichen Erben Ein und neunzig Schock zwölf klingende Groschen Rechtsmäßig gebühren. Wollen öfters hochgedacht Ihro hochgräflichen Gnaden Ihren entweder oder nach Ausweisung Ihrer vorgesetzten Termine erlegen oder Selbe wirklich überhaupt abkaufen und mit Zehnergeld bezahlte.

            Verkäufern Christof JOHN behaltet Ihrenen Bruder so auch gnädig bewilligt, daß selbe Teil der Körner von allen Getraith ingleichen auch Obst wie dieses Jahr nach Gottes Segen eingefert werden möchte. Jedoch daß er solches auf gleiche Unkost einbringen und ausdreschen helfen wolle, Stroh und Heufutter, aber Ganzlich bei der Wirtschaft und entgegen Ihnen Christof JOHNe Verkäufer den heurig ausgefertgten Flachs, Hanf und Hirse wiederum allein verbleiben wolle.

            Zu Urkung stellt und Festhaltung alles dessen, wie zwei hier laut Exemplarie und ausgeschnittenen Zettel verfertigt u. jeden Teil eines behändigt worden, alles Treulich und ohne Gefährte geschehen auf Schloß Tetschen den 18. Juni 1675.

            Wird folgendes gestalt bezahlt.

            Als nämlicher Achthundert Siebenzig Schock Sechs und dreißig klingende Groschen erlegen Ihro hochgräflichen Gnaden, wo nun der Verkäufer Christof JOHN reine in dieser ausbezahlt angehabten Angelder für die 400 Schock wie auch bezahlte Erbgelder 235 Schock 17 Groschen den haben Ihro hochgräflichen Gnaden Ihnen Verkäufer reine anoch neunertagen 35 Schock 12 klingende Groschen Erbgelder mit seinen freien willen und den halben Theil aber kauft davon der Empfänger, 45 Schock 36 Groschen, Ingleichen Hans JOHNs zu Falkendorf weibliche Erben auch verkauft 35 Schok 12 Groschen, Und davon empfangen 45 Schock und 36Groschen. Nicht weniger Adam JOHN allda wie noch restierende Erbgelder die 35 Schock, 12 Groschen und dem halben Geld verkauft und letztlichen auch Hansel HEINRICHs Erben von Hopfgarten eben Maßig Ihre noch habende 35 Schock 12 Groschen und ads halbe Jahres Geldverkauft, welches sie gleich wie Obstehendes Empfangen 45 Schock 36 Groschen. Summa 887 Schock 36 klingende Groschen.

            Wenn nun solches Gut vermög obher verschriebener Maaßen mit barem Geld auf einmal ohne allen Abgang völlig bezahlt, und solches Verkäufern und die rechtmäßigen Erben zu Ihren Handen richtig empfangen, als hat mehrbesagter Käuffer Christof JOHN und die zugehörigen Erben über welche baare Berzahlung  höchst gedachte Ihro hoch gräflichen Gnade wie zu rechts beständig mit üblichen u. rechtlichen erst zwischen Ihro Erben, Erbnehmern u. nach eine Würdiges Künftiges und auch zu ewige Zeit nichts aus diesem Akte zu nehmen oder absprechen haben alle wollen noch kömmlich alles Treulich u. ohne Gefehrte Geschehen.     Schloß Tetschen

 

In bei sein

Christof PREITEL, Richter zu Krischwitz, m.p.,

             (manu propria ( lat. Abkürzung m. p. oder mppa) heißt „mit eigener Hand“, also            eigenhändig.)

Valentin HAHNEL, Richter zu Schönborn m.p.,

Martin STOLZE, Richter zu Topkowitz m.p.,                        

Peter RICHTER, Richter zu Prosseln m.p.,

Georg TAMPKE, Gerichtsgeschworener zu Bohm

Georg TAMPKE, Gerichtsgeschworener zu Malschwitz      den  28.Juni 1675

 

Mitget. Dir. JOHN, Gablonz - Falkendorf

 

Aus den Slawiggute wurde der Hof Mirabell  ( Interessant ist, zu wissen das Christoph JOHN in den Bauernaufstand 1680 die Herrschaft beschuldigte, das sie ihn von seinem Hof abgestiftet hätte und ihm kein Kaufgeld gegeben. Er wurde dafür bestraft. Siehe " Bauernaufstand 1680 " in den Heften Nr. 24 bis 37 unseres " Gemeindeboten.)

Elbegut Slawik, Meierhof Mirabell und Ufergut
Unterhalb von Mariannaberg befand sich einst die kleine Burg Slawik. Der Name der Burg bedeutet soviel wie Nachtigall. Anfang des 16. Jahrhunderts erfolgte eine Teilung des Rittersitzes, dessen einen Teil unter der Bezeichnung „Ufergut” der aus Altstadt stammende Thomas Wunderlich im Jahre 1510 übernahm. Der andere Teil, das eigentliche Slawik, wurde 1538 von Antonius John aus Altstadt gekauft. Die Familie Wunderlich (später Namensentwicklung zu Windrich) bewirtschaftete das Ufergut 354 Jahre lang, bis es 1864 von der Thun'schen Domäne Tetschen angekauft wurde. Der Slawikhof blieb in den Händen der Familie John. Der alte Name Slawik trat später gegenüber dem neuen Namen „Mirabell” (= wunderschön) zurück.

Quelle:

https://heimatfreunde-tetschen.de